Der Gangster-Rapper Gzuz, Kopf der 187 Strassenbande, musste am Montag in Hamburg wieder vor Gericht erscheinen. Er hat Berufung eingelegt gegen ein Urteil vom Herbst 2020 – da war er wegen Waffen, Drogen und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Sein Auftritt damals war quasi standesgemäß: Provokationen und Pöbeleien. Am Montag gab es jedoch weder Provokationen in Richtung der Kameras noch Anzeichen von Trunkenheit und auch keine Beleidigungen im Gerichtssaal. Gzuz, mit bürgerlichem Namen Kristoffer Jonas Klauß, gab sich zu Beginn des Berufungsprozesses vor dem Landgericht lammfromm.
Sieben Verhandlungstage sind bis Mitte Februar angesetzt. Gleich zu Beginn gab der Musiker zu, einer jungen Frau das Handy aus der Hand geschlagen und sie dabei verletzt zu haben. Auch habe er Marihuana besessen und sei betrunken in einen Rettungswagen geklettert. Klauß zeigte sich reumütig und erhöht so seine Chancen auf ein milderes Urteil.