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Der Hamburger Gangster-Rapper Gzuz von der 187 Strassenbande wurde am Freitag (4. März 2022) zu acht Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Die Strafe ist nicht zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss Gzuz eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 2.300 Euro – insgesamt 414.000 Euro zahlen.

Rapper Gzuz (bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, l) mit seinem Anwalt. Bild: SAT.1 REGIONAL

Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsprozess gegen den Rapper eine Haftstrafe von zehn Monaten gefordert. Außerdem forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 225 Tagessätzen à 2.000 Euro – also insgesamt 450.000 Euro Strafe. Eine Bewährungsstrafe hielt die Staatsanwaltschaft nicht mehr für angemessen, „irgendwann ist das Maß voll“.

Gzuz im Gerichtssaal. Foto: SAT.1 REGIONAL

Die Verteidigung plädierte am Donnerstag auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. In den Anklagepunkten Körperverletzung und Drogenbesitz forderte sie einen Freispruch.

Im September 2020 war der Rapper zu 18 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 510.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte Gzuz Berufung eingelegt. Dem 33-Jährigen werden Verstöße gegen das Waffengesetz, Diebstahl und Drogenbesitz vorgeworfen. Zum Auftakt des Berufungsprozesses hatte Gzuz die Vorwürfe teilweise eigeräumt.

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