Seit zwei Uhr streiken die Lokführer:innen in Deutschland. Und das mitten in der Ferienzeit. Die Zugausfälle sind diesmal dramatisch, denn nicht nur 75 Prozent der Fernzüge sind gestrichen, auch der Regionalverkehr ist massiv betroffen. Welche Rechte für Sie als Reisende nun gelten, haben wir einmal für Sie zusammengefasst.
Verspätung oder Zugausfall: Diese Rechte haben Sie
Hatte Ihr gewählter Zug aufgrund des Streiks eine Verspätung von mehr als 60 Minuten oder ist sogar komplett ausgefallen, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen.
Haben Sie Ihre Fahrkarte online über Ihr Kundenkonto gekauft, können Sie Ihre Ansprüche direkt über den Online-Antrag in Ihrem Kundenkonto einreichen. Dies ist sowohl auf bahn.de als auch im DB Navigator möglich.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Entschädigung mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post zu beantragen. Das Formular gibt es beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information, im DB Reisezentrum oder als Download auf bahn.de.
Kulanzregelung im Fernverkehr
Für Fahrgäste mit Fahrkarten des Fernverkehrs, die ihre für den Zeitraum vom 11.08.2021 bis 13.08.2021 geplante Reise aufgrund des GDL Streiks verschieben oder nicht antreten möchten, gelten folgende Regelungen:
Erweiterte Gültigkeit gekaufter Fahrkarten – flexible Nutzung
- Alle bereits gebuchten Fahrkarten des Fernverkehrs für Strecken, die vom 11.08.2021 bis einschließlich 13.08.2021 vom GDL Streik betroffen sind, behalten ihre Gültigkeit.
- Ihre bereits gebuchte Fahrkarte können Sie bereits am 10.08.2021 bis einschließlich 20.08.2021 flexibel nutzen.
- Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Sie können für Ihre Weiterfahrt einen anderen Zug nutzen, dies gilt auch für Züge des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn).
- Die Cityfunktion ist nicht von dieser Kulanz erfasst. Für die Fahrt zum/vom Bahnhof im Abgangs- oder Zielort müssen Sie am neuen Reisetag eine Fahrkarte für den ÖPNV vor Ort erwerben.
- Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden.
Kostenfreie Erstattung
- Die Fahrkarte kann kostenfrei erstattet werden.
- Für online gebuchte Fahrkarten nutzen Sie bitte das Kulanzformular.
- Wenn Sie über eine Papierfahrkarte verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihre DB Verkaufsstelle.
- Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die kostenlose Hotline unter der Rufnummer 08000-996633 oder wenden Sie sich an Ihre DB Verkaufsstelle.
Fahrkarten des Nahverkehrs
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs haben, gelten die regulären Fahrgastrechte.
Welche Möglichkeiten haben Reisende mit Zeitkarten?
Zeitkarten des Nah- und Fernverkehrs werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
2. Klasse | 1. Klasse | |
Zeitkarten des Nahverkehrs Länder-Tickets, Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket | 1,50 Euro | 2,25 Euro |
Zeitkarten des Fernverkehrs | 5,00 Euro | 7,50 Euro |
BahnCard100 | 10,00 Euro | 15,00 Euro |
- Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt. Entschädigungsbeträge unter 4 € werden nicht ausgezahlt.
- Reichen Sie deshalb bitte Verspätungsfälle bei Wochen- oder Monatskarten des Nahverkehrs gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer beim Servicecenter Fahrgastrechte ein.
- Schönes-Wochenende-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket und Länder-Tickets sind Zeitfahrkarten des Nahverkehrs.
Übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung (z.B. Hotel oder anderweitige Unterkunft)?
Sollte wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich oder die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar sein, werden der Kundin/dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt, wenn
- das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und
- die Kundin/der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
Das Eisenbahnunternehmen stellt der Kundin/dem Kunden alternativ auch ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, sofern dies preisgünstiger ist. Der Kundin/dem Kunden werden auch hier die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis 80 Euro *) **) ersetzt, wenn
- das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und
- die Kundin/der Kunde mit dem Eisenbahnunternehmen – aus von diesem zu vertretenden Gründen – nicht in Kontakt treten kann (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges).
*) Dieser Höchsbetrag gilt nicht in Fällen der Hilfeleistung im Sinne des Artikel 18 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007.
**) Besonderheit bei BC 100: Innerhalb der Geltungsdauer einer BC 100 werden für Aufwendungen bei Taxi-/PKW-Weiterreise in Summe maximal 25% des gezahlten BC 100-Preises erstattet.
Bitte beachten Sie:
Stellt das Eisenbahnunternehmen der Kundin/dem Kunden eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, so hat deren Nutzung grundsätzlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Ersatz der Kosten für ein anderes Verkehrsmittel eine Übernachtung verlangen, soweit sie/er sich nicht erfolglos um Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges bemüht hat.
Sonderhotline
Auch telefonisch können Sie sich über die aktuelle Verkehrslage und die Auswirkungen des Streiks auf den Bahnverkehr informieren. Die kostenfreie Hotline erreichen Sie unter der Nummer 08000-996633.
Die Bahn weist noch einmal darauf hin, dass es gerade zu Stoßzeiten aufgrund der Vielzahl von Anrufen zu längeren Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann.
fahrgastrechte.info, bahn.de