Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger

Parkraum in den Städten ist knapp. Vielerorts weichen Autofahrer:innen deshalb auf die Bürgersteige aus. „Aufgesetztes Parken“ heißt das und ist laut Straßenverkehrsordnung eigentlich verboten. Doch in vielen Städten wird dies von den Behörden geduldet. In Bremen haben Anwohner:innen nun vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt.

Zur Startseite