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Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen gilt im Stadtgebiet Hannover (Niedersachsen) seit dem 3. Januar 2022 bei Versammlungen eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dabei ist es völlig irrelevant, ob die Versammlung angemeldet oder nicht angemeldet ist.

Die neue Allgemeinverfügung der Polizei gilt mindestens bis zum 15. Januar – eine Verlängerung sei aber möglich. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt für alle Personen ab 14 Jahren. Für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren reicht eine herkömmliche Maske. Auch die Stadt Braunschweig hat eine entsprechende Verfügung erlassen.

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