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Für Hunde gilt im Freien ab sofort wieder die Anleinpflicht. Grund ist die nun beginnende Brut- und Setzzeit. Laut Niedersächsischem Landwirtschaftsministerium sollen so vor allem Bodenbrüter wie Enten, Gänse, Rebhühner und Fasane, aber auch kleine Hasen und Rehkitze geschützt werden. Der Leinenzwang gilt unter anderem in Wäldern, Feldern und Gewässern – in Parks dagegen nicht grundsätzlich. Verstöße können mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Die Anleinpflicht gilt bis zum 15. Juli.

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