Niedersachsen will am Beleidigungs-Paragrafen 188 festhalten

Niedersachsens Justizministerium mit Ministerin Wahlmann sieht die Abschaffung des «Politiker-Beleidigungsparagrafen» kritisch. (Archivbild) Julian Stratenschulte/dpa
Niedersachsens Justizministerium mit Ministerin Wahlmann sieht die Abschaffung des «Politiker-Beleidigungsparagrafen» kritisch. (Archivbild) Julian Stratenschulte/dpa

Hannover (dpa/lni) –

In der Debatte um die Abschaffung des umstrittenen «Politiker-Beleidigungsparagrafen» (Paragraf 188 StGB) hat sich das niedersächsische Justizministerium kritisch geäußert. «Es ist erschreckend zu sehen, welchem Ausmaß an Hass auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land regelmäßig ausgesetzt sind», teilte eine Ministeriums-Sprecherin in Hannover mit. 

Die Abschaffung des Paragrafen 188 würde nicht die Meinungsfreiheit stärken, sondern den Schutz der demokratischen Kultur schwächen, hieß es. Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet. 

Schutz des Ehrenamts

Als Reaktion auf Hassposts im Internet zögen sich viele Ehrenamtlich aus der Politik zurück oder schreckten von vornherein davor zurück, ein Mandat zu übernehmen oder sich politisch zu engagieren, erklärte die Ministeriums-Sprecherin. Dem müsse sich der Rechtsstaat konsequent entgegenstellen.

Am Donnerstag beraten dem Bericht zufolge die Länderjustizminister über einen Antrag aus Sachsen, den Paragrafen zu streichen. Anlass für die aktuelle Debatte sind aktuelle Justizentscheidungen. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als «Lügenfritz» einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt.

Ein Sprecher der Bundesregierung hatte in dieser Woche betont, der Kanzler habe in keinem Fall selbst Strafanzeige erstattet oder Strafantrag gestellt. 

Geld- oder Freiheitsstrafe

Paragraf 188 im Strafgesetzbuch soll Politiker vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer jemanden beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.

© dpa-infocom, dpa:260609-930-198378/1

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