Seit dem 25. August gilt in Niedersachsen nach der neuen Corona-Verordnung die 3G-Regel. Und das in vielen Bereichen – im Friseursalon, im Restaurant oder Club müssen Nachweise erbracht werden, dass man geimpft, genesen oder getestet ist. Aber was bedeutet das für Arbeitnehmer:innen an ihrem Arbeitsplatz?
Darüber haben wir mit Dr. Ferdinand Brüggehagen gesprochen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover.