Schleswig-Holstein hat am Montag in Sachen Corona einen großen Schritt Richtung Normalität gemacht. Wo 3G gilt, entfallen für Innenbereiche die Maskenpflicht und die Kapazitätsbeschränkung – etwa in Kinos und Discos, bei Konzerten und Sportveranstaltungen. Die Maskenpflicht gilt demnach nur noch im Einzelhandel, im öffentlichen Personenverkehr oder in Klassenräumen. Außerdem ist die Erfassung der Kontaktdaten aufgehoben. Ein Tag, auf den die Gastronomiebranche lange gewartet hat.
Private Treffen dürfen mit einer unbegrenzten Anzahl an Geimpften und Genesenen stattfinden. Auch für alle Veranstaltungen fallen die Beschränkungen weitgehend weg. Das bedeutet: Sowohl drinnen als auch draußen gibt es kein Abstandsgebot und keine Maskenpflicht mehr. Immer unter der Bedingung, dass die Veranstalterin oder der Veranstalter ein Hygienekonzept hat und die 3G-Regel kontrolliert.