Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger

In Schleswig-Holstein wird es ab dem 9. Februar Lockerungen, unter anderem im Einzelhandel und in der Gastronomie geben. Im Einzelhandel entfällt die 2G-Regel, dort gilt dann nur noch Maskenpflicht. Im öffentlichen Nahverkehr aber, da gilt auch weiterhin 3G. Und weil Kontrolle besser ist, als Vertrauen, waren am Donnerstag im ganzen Norden Kontrolleure unterwegs.

Zur Startseite