Wer in Niedersachsen eine Corona-Auffrischungsimpfung erhalten hat, wird ab Samstag, den 4. Dezember, von der geltenden Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen befreit. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit.
Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Booster-Impfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung soll in der kommenden Woche vorgenommen werden.
Testkapazitäten sollen entlastet werden
Niedersachsen reagiere mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering sei. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten, so das Ministerium.
An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.