28-Jähriger vom LKA Hamburg gesucht: Verdacht des versuchten Totschlags

Die Polizei Hamburg fahndet mit einem internationalen Haftbefehl nach dem 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ihaab El-Rawi unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.

Fahndung mit einem internationalen Haftbefehl nach dem 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Ihaab El-Rawi. Foto: Polizei Hamburg

Am 03.04.2020 gegen 15:30 Uhr kam es in einem Waldstück in der Fischbeker Heide (Hamburg Neugraben-Fischbek) zu einer wechselseitigen Schussabgabe zwischen mehreren Personen. Dabei wurde unter anderem eine Person schwer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen war der Gesuchte daran beteiligt. Hintergründe der Schießerei sind Streitigkeiten im organisiertem Drogenhandel.

Nach der Tat flüchtete der Gesuchte nach Spanien, Barcelona. Ob er sich dort noch aufhält, ist derzeit nicht bekannt. Ebenso muss davon ausgegangen werden, dass er sich mittlerweile in ein anderes Land abgesetzt hat.

Der Gesuchte kann wie folgt beschrieben werden:

– ca. 190 cm groß und kräftige Figur
– nordafrikanischer Phänotyp
– faltige Stirn
– spricht hochdeutsch und arabisch (es bestehen familiäre Verbindungen nach Ägypten)

Die Zielfahnder des Landeskriminalamtes Hamburg fragen nun, wer Hinweise auf den aktuellen Aufenthaltsort des Ihaab El-Rawi geben kann bzw. wer ihn zwischen dem 03.04.2020 und heute gesehen oder Kontakt zu ihm gehabt hat. Hinweise bitte unter der Rufnummer 040-4286 – 56789.

Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Hamburg eine Belohnung von 5.000 Euro (in Worten: fünftausend) ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung des Tatverdächtigen führen. Die Zuteilung und Verteilung der Belohnung erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.

Gehen mehrere Hinweise ein, wird die Auslobungssumme durch die Polizei entsprechend des Anteils am Erfolg der Aufklärung unter Ausschluss des Rechtsweges unter den Hinweisgebern verteilt. Personen, deren berufliches Tätigkeitsfeld mit der Aufklärung von Straftaten oder versicherungsrechtlichen Untersuchungen direkt oder indirekt im Zusammenhang steht, haben keinen Anspruch auf die Auslobungssumme. Die Polizei Hamburg wird von Ansprüchen Dritter, die sich aus der Auslobung ergeben, freigehalten.

Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger
Zur Startseite